Aufhebung einer Betreuung
Für Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr regeln können, bestellt das Gericht einen Betreuer. Der muss aber nicht in jedem Fall hingenommen werden. Möchte der Betroffene seinen Betreuer wechseln, kann er beim zuständigen Gericht die Entlassung verlangen, erläutert die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Dafür muss er aber darlegen, dass der Betreuer nicht geeignet ist, seine Angelegenheiten zu regeln.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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