Ein Testament kann Streit unter Erben verhindern
Das Beispiel einer Familie macht deutlich, wie sich durch rechtzeitiges Handeln finanzielle Härten für die Witwe mindern lassen.
Fall 1: Kein Testament. Klaus und Ilse Mustermann leben in sogenannter Zugewinngemeinschaft, wie die meisten Ehepaare ohne Ehevertrag. Das Ehepaar hat zwei Kinder, besitzt ein Haus im Wert von 200 000 Euro, das jedem zur Hälfte gehört. Es hat kein Sparvermögen und sich nie um ein Testament gekümmert. Im Todesfall von Ehemann Klaus "ist die Erbfolge vom Gesetzgeber ausgesprochen fair geregelt", erklärt Rechtsanwalt Mathias Drewelow: 50 Prozent der zu vererbenden Haushälfte stehen der Witwe zu. Die andere Hälfte geht an die Erben 1. Ordnung, also an die beiden Kinder. Um ihnen den normalen gesetzlichen Erbteil auszuzahlen, müsste Witwe Ilse einen Kredit in Höhe von 50 000 Euro aufnehmen.
Fall 2: Beim Berliner Testament kann der Erblasser verfügen, dass zunächst das Gesamterbe auf den hinterbliebenen Ehegatten übergehen soll. "Die Kinder werden als Nacherben eingesetzt, können jedoch auf ihrem Pflichtteil bestehen", erläutert Rechtsanwalt Drewelow. Das wäre die Hälfte des normalen gesetzlichen Erbteils. Ilse Mustermann hätte in diesem Fall insgesamt nur 25 000 Euro auszuzahlen.
Übrigens: Weder Witwe Ilse noch die Kinder müssen nach dem Tod von Klaus Mustermann eine Erbschaftssteuer zahlen. In Deutschland stehen dem hinterbliebenen Ehegatten bis zu 500 000 Euro und jedem Kind bis zu 400 000 Euro steuerfrei zu.
Autor:Jochen Mertens aus Mitte |
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