Gerichtlicher Betreuer
Wer sich nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann, dem wird vom Gericht ein Betreuer gestellt. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. Ist kein Partner oder enger Verwandter geeignet, kann ein fremder Mensch damit beauftragt werden. Mit einer Betreuungsverfügung lässt sich das aber vermeiden. In diesem Dokument legt der Betroffene fest, welche Person durch das Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden soll.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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