Haushaltsnahe Aufwendungen
Ausgaben für Bügeln oder Putzen lassen sich von der Steuer absetzen. Das gilt auch für Senioren, die im Altersheim wohnen. Voraussetzung ist nach Angaben der Bundessteuerberaterkammer in Berlin allerdings, dass der Steuerzahler ein eigenes abschließbares Appartement mit Bad, Küche, Wohn- und Schlafbereich bewohnt und noch selbst den Haushalt führt. In einem Heim oder Wohnstift sind haushaltsnahe Dienstleistungen aber nur steuerbegünstigt, wenn sie individuell abgerechnet werden können und dafür ein sogenannter Heimvertrag abgeschlossen wurde. Nicht begünstigt sind etwa Reparatur- und Instandsetzungskosten, die ausschließlich auf Gemeinschaftsflächen entfallen. Anerkannt werden nur die Arbeitsleistung sowie Fahrt- und mögliche Maschinenkosten. Zur Kontrolle verlangen die Finanzbeamten die Rechnung und den Überweisungsbeleg. Einfache Quittungen reichen der Kammer zufolge nicht.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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