Heimvertrag genau prüfen
Heimverträge sind manchmal schwer verständlich. Und sie enthalten immer wieder unzulässige Klauseln. Nach einer Studie des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen sind sie außerdem regelmäßig zu lang. Merken Senioren beim Durchlesen, dass sie etwas nicht verstehen, sollten sie sich vor dem Unterschreiben Unterstützung holen. Das können die Verbraucherzentralen der Länder oder Pflegestützpunkte sein. Besonders achtgeben sollten Ältere darauf, ob das Heim für bestimmte Leistungen zusätzlich Geld verlangt. Sie finden sich meist im Anhang zum eigentlichen Heimvertrag und müssen schriftlich vereinbart werden. Dabei ist aber nicht alles erlaubt: Einem Urteil zufolge ist es beispielsweise unzulässig, wenn die Einrichtung für die Kennzeichnung von Wäsche eine Gebühr erhebt (Az.: 2K 1336/11.F). Ebenfalls unwirksam ist die Klausel, dass ein Heim persönliche Sachen nach Vertragsende kostenpflichtig einlagern darf (Az.: 4 O 113/12).
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.