Herausgabe des Testaments
Ein Testament, das in amtlicher Verwahrung ist, darf nur zurückgegeben werden, wenn die Testierfähigkeit des Erblassers gegeben ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.: 2 Wx 177/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Denn die Testierfähigkeit ist Voraussetzung für das Aufsetzen, die Änderung oder Rücknahme eines Testaments.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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