Kosten für einen Rollstuhl
Braucht ein Schwerstbehinderter einen Rollstuhl nach Maß, darf die Krankenversicherung nicht auf ein Standardmodell verweisen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin und beruft sich auf ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az.: 8 O 3675/13). Die Richter erkannten den Maß-Rollstuhl als medizinisch notwendig an. Der von der Versicherung angebotene Rollstuhl ließe sich nicht individuell anpassen. Er sei also nicht vergleichbar. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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