Pflegewelt - Teil 9
Kurzzeitpflege I: Definition und Gründe für eine Kurzzeitpflege
Wenn Pflegebedürftige zeitweise nicht zu Hause betreut werden können, gibt es die sogenannte Kurzzeitpflege.
Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein:
• Der pflegende Angehörige ist erkrankt oder im Urlaub.
• Die Pflegebedürftigkeit tritt plötzlich ein, sodass die Kurzzeitpflege als Überbrückung dient, um eine langfristige Pflege zu organisieren oder das Haus beziehungsweise die Wohnung bedarfsgerecht umzubauen.
• Wenn ein langfristiger Heimaufenthalt zwar geplant, aber noch kein geeigneter Platz gefunden ist.
• Passiert ein Unfall oder verschlechtert sich ein Krankheitszustand, kann eine vorübergehend intensivere Betreuung durch Fachpersonal nötig sein.
• Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die pflegenden Angehörigen mit einer fachgerechten Pflege überfordert wären.
„Im Regelfall erfolgt die Kurzzeitpflege in einer zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtung – also einem Pflegeheim“, weiß Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Sie kann für maximal acht Wochen – also 56 Tage – pro Jahr beantragt werden. „Zur Kurzzeitpflege gehören unter anderem die umfassende Versorgung im Pflegeheim, Grund- und Behandlungspflege wie Duschen oder Wundversorgung oder die Teilnahme an hausintern angebotenen Tätigkeiten wie Gymnastik oder Spaziergänge“, so der IDEAL-Experte. Grundsätzlich können alle Menschen mit einem Pflegegrad Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse beantragen. Allerdings müssen diejenigen mit Pflegegrad 1 die Kosten selbst übernehmen. Seit 2016 gibt es die Möglichkeit, Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad zu beantragen. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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