Lifte und Rampen
Leichter die Treppe raufkommen
Flächenlifte haben statt eines Sitzes eine Fläche – und eignen sich daher ideal für Nutzer von Gehhilfen und Rollstühlen. Mit 6000 Euro aufwärts sind die großen rollstuhlgeeigneten Plattformen recht kostspielig, die Stehlifte sind günstiger.
Die zuständige Pflegekasse fördert den Einbau eines solchen Lifts, ebenso gibt es eine KfW-Förderung sowie Förderprogramme der Bundesländer. Wer im eigenen Haus wohnen bleiben will, obwohl das Treppensteigen schwerfällt, hat allerdings noch mehr Optionen, unter Treppenhilfen die beste Wahl für sich zu treffen, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" (Ausgabe 4/2022). Neben den Flächenliften gibt es Treppensteiger, Sitzlifte und Rampen. Um Stürze zu vermeiden, hilft oft schon eine helle, blendfreie Beleuchtung, rutschsicherer Bodenbelag, Markierungen einzelner Stufen, ein zweiter Handlauf und Halbstufen, die weniger hoch sind. Die Nachrüstung ist meist günstiger und wird teilweise von der Pflegekasse gefördert.
Wer sich für eine Treppenhilfe entschieden hat, sollte vor Beginn der baulichen Veränderungen zunächst die Rechtslage klären. Mieter müssen die Treppenhilfe selbst bezahlen und brauchen die Zustimmung des Vermieters. Mit ihm muss außerdem geklärt und schriftlich festgehalten werden, was nach dem Auszug passiert. Eigentümer entscheiden selbst über ihre Immobilie. Bei Gemeinschaftseigentum zum Beispiel dem Treppenhaus muss gegebenenfalls die Eigentümergemeinschaft zustimmen. RR
Beratung gibt es bei örtlichen Wohnberatungsstellen: Ansprechpartner finden Sie unter wohnungsanpassung-bag.de oder per Telefon mittwochs von 11 bis 15 Uhr unter ¿47 47 47 00.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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