Pflegewelt - Teil 7
Pflege zu Hause III – Wer bietet praktische oder finanzielle Unterstützung bei der Pflege?
Von der Pflegeversicherung erhalten zu Hause lebende Pflegebedürftige Pflegegeld, das zwischen 316 Euro bei Pflegegrad 2 und 901 Euro bei Pflegegrad 5 beträgt und an pflegende Angehörige ausgezahlt werden kann. Auch ein sogenannter Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro steht jedem mit einem Pflegegrad zu.
„Damit können Empfänger beispielsweise eine Begleitung zum Arzt oder eine Einkaufshilfe finanzieren“, so Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Darüber hinaus ist es möglich, bei der Pflegekasse Zuschüsse bis 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zu beantragen. Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation werden mit bis zu 4000 Euro unterstützt, zum Beispiel der Umbau zu einem barrierefreien Badezimmer oder der Einbau eines Treppenlifts.
Für pflegende Angehörige stehen unterschiedliche Entlastungsangebote zur Auswahl: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben jährlich bis zu sechs Wochen Anspruch auf die Leistungen der Verhinderungspflege. „In dieser Zeit können pflegende Angehörige die Pflege beispielsweise an einen ambulanten Pflegedienst, weitere Verwandte oder einen Nachbarn abgeben“, informiert Sellmer. Ebenfalls möglich ist die dauerhafte Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte, beispielsweise in Form einer Tages- oder Nachtpflege. Außerdem gibt es ehrenamtliche Besuchs- und Betreuungsdienste für einige Stunden in der Woche.
Trotz all dieser Hilfen ist die Pflege ohne private Vorsorge nur schwer finanzierbar. 2020 waren knapp 403 000 pflegebedürftige Menschen in Deutschland auf Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege angewiesen. „Mit einer Pflegezusatzversicherung lassen sich Vermögen und Lebensqualität sichern“, informiert der Pflegeexperte. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.