Pflegefall in der Familie: Beraten lassen und Zeit nehmen
Wird jemand in der Familie zum Pflegefall, ist es erst einmal wichtig, sich beraten zu lassen. Dafür gibt es die Pflegeberatungsstellen.
Stefan Palmowski von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) rät, einfach unter 08000 11 77 22 anzurufen, um den Kontakt der heimischen Beratungsstelle zu bekommen. Im Krankenhaus oder der Reha-Klinik können sich Angehörige an den Sozialdienst wenden. Er muss sich auch darum kümmern, dass direkt nach der Entlassung nicht plötzlich die nötige Hilfe fehlt.
Auch einen Antrag auf eine Pflegestufe stellt man möglichst früh. "Wenn man den Eindruck hat, dass derjenige auf Dauer, das heißt über ein halbes Jahr, auf Unterstützung angewiesen ist", erklärt Palmowski. Dafür können Angehörige auch auf die Einschätzung der Ärzte setzen. Den Antrag adressiert man an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Der Medizinische Dienst kann schon direkt im Krankenhaus oder der Reha-Klinik prüfen, ob mindestens die erste Pflegestufe erreicht ist – später dann noch einmal genauer.
Um die Pflege zu organisieren, braucht es Zeit. "Als Angehöriger habe ich das Recht, mir ein paar Tage freizunehmen." Bis zu zehn Tage dürfen Arbeitnehmer von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Danach gibt es die Möglichkeit der Pflegezeit: Demnach können sich Arbeitnehmer bis zu sechs Monate unbezahlt für die Pflege des Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen. Außerdem gibt es im Rahmen der Familienpflegezeit die Möglichkeit, die Arbeit maximal 24 Monate lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche für die häusliche Pflege zu reduzieren.
Kommt der Medizinische Dienst nach Hause, um die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen, bereiten Angehörige den Besuch am besten etwas vor. Mit Hilfe eines Pflegetagebuchs können sie zum Beispiel genau festhalten, was der Pflegebedürftige nicht mehr selbstständig machen kann und wie viel Zeit die Hilfe in Anspruch nimmt. Wirkt der Pflegebedürftige auf den ersten Blick relativ fit, ist aber sehr wacklig auf den Beinen, ist die Sturzgefahr dem Medizinischen Dienst vielleicht erst gar nicht ersichtlich. Außerdem empfiehlt Palmowski, am besten die Arztberichte bereitzuhalten. Hilfreich sind auch Aufzeichnungen über die verordneten Hilfsmittel und Medikamente.
Besteht eine Pflegebedürftigkeit und man hat Anspruch auf bestimmte Leistungen, gilt es nun, sie entsprechend einzuteilen. Das ist gar nicht so leicht: Denn von der Pflegekasse kommt die finanzielle Unterstützung – nun muss man aber selbst mit dem Pflegedienst aushandeln, wie man diese am besten ausschöpft. Auch hier können aber die Pflegeberatungsstellen aushelfen. Sie bieten auch Hausbesuche an. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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