Pflegekräfte aus Osteuropa
Pflegekräfte aus Osteuropa brauchen eine sogenannte A1-Bescheinigung. Darauf weist das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg hin. Die Bescheinigung bestätigt, dass eine Betreuungskraft im Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Daher können Auftraggeber nur mit diesem Schein sicher sein, keine Steuern und Abgaben für die ausländische Pflegekraft zahlen zu müssen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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