Pflegestufe gilt nur vorläufig

Liegt ein Angehöriger im Krankenhaus, kann er schon zu diesem Zeitpunkt in eine Pflegestufe eingruppiert werden. Die Einstufung gilt dann aber zunächst nur vorläufig.

Eine endgültige Überprüfung findet zu Hause statt, erläutert Christiane Grote vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Haben Verwandte während des Krankenhausaufenthalts den Eindruck, der Betroffene wird zu Hause nicht mehr alleine zurechtkommen, sollten sie sich trotzdem so früh wie möglich um eine Begutachtung kümmern. Dazu müssen sie einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen, die dann einen Prüfer des MDK schickt.Gegen das Ergebnis der Begutachtung kann Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden. "Dafür bleibt ein Monat Zeit", sagt Grote. Danach kann ein zweiter Termin zur Begutachtung vereinbart werden. In der Regel nehme diese ein anderer Mitarbeiter des MDK vor als beim ersten Mal. Haben Angehörige spezielle Wünsche, beispielsweise dass ihre Mutter von einer Frau eingeschätzt wird, sollten sie dies äußern. "Sie haben keinen Anspruch darauf, aber der MDK wird sich bemühen, den Wunsch zu erfüllen."

dpa-Magazin / mag
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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