Pflegebedürftigkeit finanziell absichern
Pflegewelt - Teil 2: Die Pflegetagegeldversicherung
Eine Möglichkeit, die finanzielle Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Pflegekosten zu schließen, ist die Pflegetagegeldversicherung.
Sie zahlt im Leistungsfall – das heißt bei Feststellung eines Pflegegrades – monatlich eine feste Summe für jeden Pflegetag. Das Besondere: Betroffenen steht das Geld zur freien Verfügung. „Das heißt konkret, dass sie das Geld sowohl für die ambulante oder stationäre Pflege als auch für einen Menü-Bringdienst oder zur Honorierung pflegender Angehöriger nutzen können“, weiß Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Außerdem ist die Auszahlung des Pflegegeldes unabhängig von den angefallenen Kosten – das Einreichen von Rechnungen bei der Versicherung entfällt. „Ist am Monatsende noch etwas übrig, können Pflegebedürftige diesen Betrag auf die Seite legen“, so Mählmann. Die Beiträge für das Pflegetagegeld sind nicht konstant, sondern werden vom Versicherer regelmäßig überprüft und bei Veränderungen des Verhältnisses von Leistungen und Beitragseinnahmen angepasst.
Abhängig von der Kalkulation des jeweiligen Versicherers erhöht sich im Laufe der Zeit der Beitrag für die Pflegetagegeldversicherung. Je nach Anbieter besteht die Möglichkeit, die Höhe des gewünschten Versicherungsschutzes in den Pflegegraden individuell festzulegen.
Übrigens: Empfehlenswert ist eine Beitragsbefreiung im Pflegefall – zumindest in den hohen Pflegegraden. Denn hier ist es aufgrund der hohen Kosten besonders wichtig, die zusätzliche Belastung der Familie durch Versicherungsbeiträge zu vermeiden. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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