Pflegebedürftigkeit finanziell absichern
Pflegewelt - Teil 4: Die Pflegekostenversicherung
Anders als Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung erstattet die Pflegekostenversicherung dem Versicherten ganz oder anteilig die tatsächlich anfallenden Kosten, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abdeckt werden.
Dabei sind zwei Varianten möglich: Entweder werden die gesetzlichen Pflegeleistungen prozentual aufgestockt. Oder der Versicherer übernimmt die nicht abgedeckten Kosten anteilig oder ganz. Bei der ersten Variante sind die Leistungen an die gesetzlichen Leistungen gebunden.
Dagegen gibt es bei Variante zwei meist eine Jahresobergrenze. Unabhängig von der gewählten Variante gilt: Versicherte müssen die angefallenen Kosten mit Rechnungen belegen. „Das hat den Nachteil gegenüber der Pflegetagegeld- beziehungsweise der Pflegerentenversicherung, dass Versicherte in der Regel kein Geld erhalten, wenn sie von ihren Angehörigen gepflegt werden“, weiß Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Daher ist eine solche Zusatzversicherung oft nur dann sinnvoll, wenn ein ambulanter Pflegedienst oder ein Heim die Betreuung übernimmt.
Zusätzlich muss bei beiden Varianten beachtet werden, dass die Beiträge zur Pflegekostenversicherung im Laufe der Zeit immer wieder erhöht werden können, da sich die Leistungen der Versicherung an der Rechnungshöhe der steigenden Kosten für die Pflege orientieren. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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