Quittungen von Hilfsmitteln sammeln
Bezahlt werden zum Beispiel Pflegehilfsmittel, die Beschwerden lindern und dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Auch Hilfen, die eine häusliche Pflege erleichtern, können erstattet werden. Gleiches gilt für technische Hilfsmittel wie Pflegebetten. Allerdings wird hier eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, aber von maximal 25 Euro fällig. Für Produkte, die regelmäßig verbraucht werden, etwa Desinfektionsmittel, zahlt die Pflegeversicherung bis zu 31 Euro pro Monat. Alle Kaufbelege über Pflegehilfsmittel sollten gesammelt und bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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