Riestern erlaubt
Auch sogenannte Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrentner dürfen jetzt riestern. Voraussetzung: Der Sparer muss unmittelbar vor dem Bezug seiner Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen sein, erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin. Dasselbe gilt auch für dienstunfähige Beamte. Sie müssen Empfänger von Besoldungen nach dem Bundes- oder Landesbesoldungsgesetz gewesen sein.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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