Pflegewelt - Teil 16
Umzug ins Pflegeheim: Abschied vom alten Zuhause
Wenn die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen immer weiter abnimmt und Angehörige die Pflege nicht übernehmen können, entscheiden sich viele Betroffene für ein Pflegeheim.
Der Umzug ist ein großer Einschnitt in das Leben aller Beteiligten und sollte gut geplant sein. Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung, informiert, was Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Wohnungsauflösung beachten sollten, welche Verträge und Versicherungen sie kündigen können und was mit der Pflegeeinrichtung im Vorfeld zu klären ist.
So schwer der Abschied von der eigenen Wohnung auch fällt: Sobald die Zusage für einen Platz im Pflegeheim vorliegt, sollten Betroffene mit den Umzugsvorbereitungen beginnen. Denn meist bedeutet dieser Schritt auch, sich von vielen Dingen trennen zu müssen. „Dafür brauchen die meisten Menschen Zeit“, so Birger Mählmann. Und der Wechsel des Lebensmittelpunkts bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, die vorbereitet werden sollten.
Der Pflegeexperte fasst die wichtigsten Punkte zusammen:
• Wohnung fristgerecht kündigen
• Falls noch nicht geschehen: Pflegekasse über den Umzug in das Pflegeheim informieren und Antrag auf Übernahme der Kosten für vollstationäre Unterbringung ausfüllen
• Klären, ob und welche Möbel mit ins Pflegeheim können
• Hilfe fürs Entrümpeln organisieren
• Nachsendeantrag bei der Post stellen
• Beim Pflegeheim erfragen, welche Dokumente dort benötigt werden, etwa ärztliche Verordnungen, Medikamentenpläne oder Patientenverfügungen, und diese rechtzeitig zusammenstellen
• Mit dem Hausarzt klären, ob die Betreuung auch in der Pflegeeinrichtung weitergeführt wird
Verträge, die die alte Wohnung betreffen, beispielsweise für Telefon, Strom, Gas sowie den Rundfunkbeitrag, sollten gekündigt werden. „Dabei darauf achten, auch Daueraufträge, wenn vorhanden, zu beenden“, ergänzt der IDEAL-Experte. Sein zusätzlicher Rat: Eine Liste der laufenden Versicherungen erstellen und prüfen, welche gekündigt werden können und welche im Heim weiterhin notwendig sind. Da in manchen Pflegeheimen zum Beispiel der Hausrat der Bewohner über das Heim versichert ist, ist es ratsam, sich dazu frühzeitig mit der Heimleitung abzusprechen. Versicherungen, die Heimbewohner behalten sollten, sind – wenn vorhanden – die private Kranken- und Unfallversicherung, die Sterbegeldversicherung und die private Haftpflichtversicherung. Bietet das Heim einen gemeinsamen Privathaftpflichtschutz an, empfiehlt der Pflegeexperte, die Versicherungskonditionen zu vergleichen, insbesondere die Deckungssumme und gegebenenfalls den Selbstbehalt. Einige Versicherer bieten auch spezielle und kostengünstige Seniorentarife an. Außerdem gut zu wissen: Mit dem Einzug ins Pflegeheim können Bewohner ihre Heimkosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. RR
Buchtipp: „Umsorgt wohnen in Berlin-Brandenburg“, von Jochen Mertens und Thomas Wendt, 448 Seiten, ISBN 978-3-941891-30-2, 7., überarbeiteten und aktualisierten Auflage, 19,90 Euro. Bestellung (plus Versandkosten) unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 600 89 84 oder www.umsorgt-wohnen.de.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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