Vertrag mit dem Seniorenheim
So sieht es das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz vor. Demnach müssen Verträge nun grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, erläutert das Bundesseniorenministerium in Berlin. Mit dieser Regelung sollte verhindert werden, dass sich alte Menschen nach ein paar Jahren auf die Suche nach einer neuen Bleibe machen müssen.Eine Befristung ist zwar immer noch möglich - aber nur, wenn sie den Interessen des Heimbewohners nicht widerspricht. Will der Heimbetreiber kündigen, muss er einen gewichtigen Grund dafür vorweisen können. Dies wäre allerdings dann der Fall, wenn beispielsweise ein Heimbewohner die anderen Mitbewohner gefährdet, erläutert Ursula Kremer-Preiß vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln. Laut dem neuen Gesetz muss das Heim künftige Bewohner bei Vertragsabschluss auch besser informieren - und zwar "in leicht verständlicher Sprache über Leistungen, Entgelte und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen". Fehlen diese Informationen, können Verbraucher leichter aus dem Vertrag aussteigen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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