Pflege – wenn das Geld zu Ende geht III
Wann beteiligt sich das Sozialamt an den Pflegekosten?
Pflegebedürftige haben einen sogenannten Vermögensfreibetrag in Höhe von 10 000 Euro, den sie nicht für die Finanzierung der Pflege aufwenden müssen. Für Ehepartner kommen weitere 10 000 Euro hinzu. Reicht das restliche Geld nicht aus, sollten sich Betroffene rechtzeitig an das Sozialamt wenden. Es beteiligt sich in bestimmten Fällen an den Pflegekosten.
„Die sogenannte Hilfe zur Pflege, die in Paragraf 63 Sozialgesetzbuch XII geregelt ist, erhalten zum Beispiel Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, etwa weil sie nicht versichert sind oder die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate anhält“, so Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Auch bei einer sehr kostenintensiven Schwerstpflege oder wenn Pflegebedürftige und deren Ehepartner ein zu geringes Einkommen beziehungsweise Vermögen besitzen, um die Kosten selbst zu tragen, übernimmt das Sozialamt die Pflegekosten.
Kommen Pflegebedürftige über ein gewisses Einkommen oder Vermögen, zahlt das Sozialamt die Kosten gegebenenfalls nur anteilig. Übrigens: Kinder von Pflegebedürftigen, deren Jahresbruttoeinkommen über 100 000 Euro liegt, sind verpflichtet, für die Pflegekosten ihrer Eltern aufzukommen. Da die Berechnung der Kostenbeteiligung sehr komplex ist, empfiehlt Mählmann, sich von einer örtlichen Beratungsstelle oder dem Sozialamt beraten zu lassen. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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