Pflege – wenn das Geld zu Ende geht II
Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Damit die Kosten für die Pflege nicht zur finanziellen Belastung werden, ist es wichtig, Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
„Wer seine Angehörigen selbst pflegt, kann in der Steuererklärung beispielsweise den Pflegepauschbetrag geltend machen, der unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben ist“, erklärt Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Dieser beträgt 600 Euro etwa für Pflegegrad 2 und ab Pflegegrad 4 sogar 1800 Euro. Auch höhere Pflegeausgaben lassen sich mit dem entsprechenden Nachweis als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend machen.
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt wird, erhält zudem einen Zuschuss von der Pflegekasse. Die Höhe ist vom jeweiligen Pflegegrad abhängig. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die häusliche Pflege, gibt es Pflegesachleistungen. „Unterstützt dieser pflegende Angehörige, können Pflegegeld und -sachleistungen auch kombiniert werden“, so der IDEAL-Pflegeexperte. Weitere 40 Euro pro Monat erhalten Pflegebedürftige von der Pflegekasse für Hilfsmittel wie Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe.
Den pflegegerechten Umbau von Wohnung oder Haus bezuschusst sie ebenfalls mit einmalig 4000 Euro. Einen Überblick über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bietet die Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Welche Leistungen ihnen außerdem zustehen, erfahren Pflegebedürftige in der Broschüre “Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ des Bundesministeriums für Gesundheit. RR
In Teil 3 erfahren Sie, wann sich das Sozialamt an den Pflegekosten beteiligt.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.