Pflege – wenn das Geld zu Ende geht IV
Wie funktioniert die Antragsstellung für Hilfe zur Pflege?
Um schnellstens finanzielle Unterstützung zu erhalten, sollten Pflegebedürftige die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt so früh wie möglich beantragen. „Denn das Amt zahlt erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung“, erklärt Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung.
Das Formular erhalten Pflegebedürftige bei den Sozialämtern oder auf deren Websites zum Download. Es muss schriftlich eingereicht werden. Meist benötigen Pflegebedürftige dafür zusätzliche Dokumente wie Belege über Einkommen beziehungsweise Rente und Vermögen sowie den Pflegegrad-Bescheid. Um Nachfragen zu vermeiden, empfiehlt Mählmann, sich vorab zu informieren, welche Dokumente genau nötig sind.
„Bewilligt das Sozialamt nach Prüfung den Antrag, müssen Pflegebedürftige einen weiteren sogenannten Leistungsantrag – etwa auf ambulante oder stationäre Pflege – stellen, der ebenfalls vom Sozialamt genehmigt werden muss“, so der IDEAL-Pflegeexperte. „Erst dann können die Leistungen in Anspruch genommen werden.“ Pflegebedürftige sollten zudem beachten, dass nach Leistungszusage viele Rechte auf das Sozialamt übergehen, wie beispielsweise das Recht auf Auskunft über Einkommen und Vermögen des Betroffenen und der Familie. Außerdem wichtig zu wissen: Ändert sich die finanzielle Situation, sind Pflegebedürftige dazu verpflichtet, dies dem Sozialamt zu melden. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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