Verdacht auf überhöhte Mieten melden
Mitte. Der Berliner Senat hat festgestellt, dass es in der Stadt Wohnungsnot gibt. Und damit hält er die Anwendung eines fast 60 Jahre alten Gesetzes, das Wirtschaftsstrafgesetz mit seinem Paragraphen 5 aus dem Jahr 1954, für erfolgversprechend.Die Bezirke sind aufgefordert, dem Verdacht einer Mietpreisüberhöhung nachzugehen. Kann sie nachgewiesen werden, soll eine Ordnungsstrafe verhängt werden. Eine Mietpreisüberhöhung liegt vor, wenn Haus- oder Wohnungseigentümer bei der Vermietung von...