Ansprüche von Heimkindern: Frist läuft ab
Berlin. Nur noch bis zum 31. Dezember können betroffene ehemalige Heimkinder West ihre Ansprüche bei ihrer zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle anmelden und sich gegebenenfalls auf die Warteliste für einen Beratungstermin setzen lassen. Vereinbarungen über Fondsleistungen können auch nach Ablauf dieser Anmeldefrist abgeschlossen werden. Dabei ist zu beachten, dass die vereinbarten Leistungen innerhalb der Fondslaufzeitbis 31. Dezember 2016 erbracht und abgerechnet werden müssen. Informationen beim Verein "Ehemalige Heimkinder Deutschlands" unter 54 59 33 77, Erkstraße 11, 12043 Berlin.
Silvia Möller / sim
Autor:Silvia Möller aus Wedding |
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