Hammelgrillen in XXL verboten
Mitte."Das Grillen von großen und unzerteilten tierischen Grillgütern wie zum Beispiel Hammel, Lamm, Schwein, Spanferkel oder Truthahn ist verboten." So stehts unter Punkt f der Grillordnung für den Monbijoupark, die der Bezirk erlassen hat. Auf den Grill (maximal 0,5 Quadratmeter Grillfläche) dürfen nur "haushaltsübliche Einzelportionen". Das Bezirksamt folgt mit den detaillierten Grillregeln einem BVV-Beschluss. Die Bezirksverordneten wollen den Monbijoupark damit vor Zerstörung schützen. Denn obwohl nur am Brunnen Grillen erlaubt ist, ziehen im Sommer in dem überlaufenen Park an allen Ecken Rauschschwaden auf. Einweggrills zerstörten zudem durch Brandlöcher den Rasen, hieß es in dem BVV-Beschluss. Die sind jetzt natürlich verboten, wie Baustadtrat Carsten Spallek (CDU) auf seiner Facebookseite mitteilt: Wer sich nicht dran hält, riskiert eine Geldbuße bis zu 5000 Euro.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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