JHA beschließt Handeln gegen Kürzungen im Jugendetat
Vermutlich noch im Januar wird die auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz spezialisierte Anwaltskanzlei Bernzen & Sonntag die Klageschrift einreichen. Mitte ist damit der erste Bezirk, der sich gegen die permanente Kürzung im Jugendetat juristisch zur Wehr setzt. "Der Bezirk Mitte, vertreten durch die Bezirksversammlung, diese vertreten durch den Jugendhilfeausschuss, beabsichtigt beim Verwaltungsgericht (VG) Berlin eine Klage gegen das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Jugend zu erheben", heißt es in dem JHA-Beschluss. Hintergrund ist der Paragraph 45 des Berliner Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Dieser schreibt vor, dass mindestens zehn Prozent des Jugendhilfeetats für die Jugendarbeit - also die Förderung von Kinder- und Jugendklubs oder Projekten freier Träger - ausgegeben werden müssen. In Mitte sind es derzeit jedoch nur 4,3 Prozent. Das ist exakt die gesamtstädtische Durchschnittszahl; alle Bezirke haben das gleiche Problem. Auch diesen Etat wollte das Bezirksamt weiter kürzen. Der Jugendhilfeausschuss hatte das im November abgelehnt und sich zu der Klage entschieden. Das Urteil wird richtungsweisende Bedeutung haben. Die Anwälte von Bernzen & Sonntag arbeiten "pro bono", also unentgeltlich. Sicher auch deshalb, weil sie sich sicher sind, den Prozess zu gewinnen.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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