Kanzlei hält Klage des JHA gegen Kürzungen im Jugendetat für fraglich
Mitte. Der Jugendhilfeausschuss Mitte (JHA) wird vorerst nicht die Senatsjugendverwaltung wegen Unterfinanzierung der Kinder- und Jugendarbeit vor dem Verwaltungsgericht verklagen.
Die auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz spezialisierte Anwaltskanzlei Bernzen & Sonntag hat im Jugendhilfeausschuss am 12. Februar von einer solchen Klage abgeraten. Die Begründung der zwei anwesenden Anwälte, warum eine Klage plötzlich keine Aussicht auf Erfolg mehr haben soll, habe niemand der JHA-Mitglieder richtig verstanden, sagte Florian Schwanhäußer. "Es gab keine vernünftige Begründung", so der JHA-Vorsitzende. Wie berichtet, hatte der JHA im Dezember beschlossen, sich als erster Bezirk gegen die permanente Kürzung im Jugendetat juristisch zur Wehr zu setzen. Den Antragstext der sogenannten AG Klage hatte nach einer Vorprüfung die Kanzlei Bernzen & Sonntag formuliert. Die Anwälte hatten laut Schwanhäußer zugesagt, "pro bono", also unentgeltlich, zu arbeiten. Hintergrund der geplanten Klage gegen das Land Berlin ist der Paragraph 45 des Berliner Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Dieser schreibt vor, dass mindestens zehn Prozent des Jugendhilfeetats für die Jugendarbeit - also die Förderung von Kinder- und Jugendklubs oder Projekten freier Träger - ausgegeben werden müssen. In Mitte sind es derzeit jedoch nur 4,3 Prozent. Die Anwaltskanzlei hatte dazu einen detaillierten Beschlusstext für den JHA formuliert, der so auch abgenickt wurde. Rechtsanwältin Melanie Kößler wollte sich nicht äußern und verwies auf die anwaltliche Schweigepflicht. Obwohl der Jugendhilfeausschuss, in dem sie jetzt über den Stand der Klage informiert hatte, öffentlich ist, wollte sie keine Hintergründe erläutern. Im Ausschuss am hatte Kößler jedoch gesagt, dass die AG Klage nicht den exakt von ihrer Kanzlei vorgeschlagenen Wortlaut beschlossen hat. Der JHA-Beschluss vom 6. Dezember, die Rechtsanwaltskanzlei Bernzen & Sonntag zu beauftragen, "einen geeigneten Rechtsbehelf zu entwickeln und gegebenenfalls Klage zu erheben", war im Jugendhilfeausschuss lediglich um die Formulierung "nach nochmaliger Rücksprache mit dem JHA" und "Kosten dürfen dem JHA daraus nicht erwachsen" ergänzt worden. Darüber hatte Ausschussvorsitzender Schwanhäußer die Anwältin Kößler auch im Dezember informiert.
Dirk Jericho / DJ
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