Kontrolle und Ahndung
Mitte. Seit 1. Mai gilt in Berlin das "Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum". Streit gibt es noch darüber, ob jeder Bezirk für sich selbst das Verbot, Wohnraum in Ferienwohnungen umzuwandeln, kontrollieren oder dies von einer zentralen Stelle aus geschehen soll. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat am 22. Mai dem Bezirk Mitte zugesichert, die Sachkosten von mindestens 150 000 Euro und auch die Erstattung von Gerichtskosten zu übernehmen, sollte eine solche zentrale Stelle in Mitte angesiedelt werden.
Karen Noetzel / KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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