Mitte. Am 31. Juli läuft die Frist zur Anzeige einer Ferienwohnung ab. Aber die Zahl der Anzeigen, die eine Übergangsfrist gewähren sollen, ist bisher gering.
Nach Mitteilung des Bezirksamtes Mitte seien erst 1000 Anzeigen eingereicht worden, nicht einmal zehn Prozent der in Berlin vermuteten Ferienwohnungen. Insgesamt 12 000 soll es in der Stadt geben. Laut Zweckentfremdungsverbotsgesetz ist es bis zum 30. April 2016 erlaubt, eine Wohnung als Ferienwohnung anzubieten. Voraussetzung für diese Duldung ist, dass die Wohnung bereits vor dem 1. Mai 2014 - dem Tag, als das Gesetz in Kraft trat - als Ferienwohnung genutzt wurde.
Der Bezirk Mitte - wie auch alle anderen Bezirke - appelliert an Eigentümer von Ferienwohnungen, sie in den nächsten vier Wochen anzuzeigen. Wer das nicht fristgerecht tue, habe keinen Anspruch auf eine Gewährung des Bestandsschutzes bis zum Frühjahr 2016, heißt es aus der Verwaltung. Zudem werde diese Ordnungswidrigkeit dann mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet.
Die Bezirksverwaltung tritt der Vermutung entgegen, das Zweckentfremdungsverbot würde ohnehin nicht umgesetzt, weil es dafür an Personal und Organisation fehle. "Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen werden uneingeschränkt umgesetzt", heißt es in einer Mitteilung.
Karen Noetzel / KEN
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