Ordnungsamt kontrolliert Gaststätten
Im Vorfeld hatte es wiederholt erhebliche Verstöße gegen das Berliner Straßengesetz und das Gaststättengesetz gegeben. Flächen wurden unerlaubt genutzt und Gaststätten ohne Genehmigung betrieben. Bei dem Schwerpunkteinsatz stellten die Bezirksmitarbeiter neun Verstöße gegen das Straßengesetz, fünf Verstöße gegen das Gaststättengesetz sowie einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz fest. Eine Nachkontrolle wenige Tage später ergab wieder ein erhebliches ordnungswidriges Verhalten der Gastronomen. Einer hatte sogar seine genehmigte Außenfläche für Tische und Stühle um 120 Quadratmeter überschritten. Das Bezirksamt drohte allen erwischten Gaststättenbetreibern an, die auf den nicht genehmigten Flächen stehenden Gegenstände zu beschlagnehmen. Die räumten dann lieber selbst ihre Sachen weg.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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