Senat gegen Sonderregelung für Fahrzeuge der Schausteller
Die BVV hatte im Oktober mit den Stimmen von SPD, CDU und Piratenpartei beschlossen, dass gewerbliche Großfahrzeuge von Schaustellern per pauschaler Ausnahmeregelung bis 2018 keine Umweltplakette brauchen, um in die Umweltzone zu fahren. "Sollte sich bezirksübergreifend keine Ausnahme herbeiführen lassen, soll der Bezirk im Rahmen eines Pilotprojekts für seinen Bereich eine Ausnahmeregelung erlassen", heißt es in dem BVV-Beschluss.
Die Verordneten unterstützen damit die Forderung des Deutschen Schaustellerbundes auf "freie Ein- und Ausfahrt von Schaustellern zu Volksfesten und Weihnachtsmärkten in der Berliner Umweltzone". Der Schaustellerbund klagt über "existenzielle Notlagen vieler Familienbetriebe". Die Bezirksverordneten können die Schwierigkeiten der Schausteller verstehen, sich immer im vorweg eine Umweltplakette bei den Behörden zu besorgen. Da die Plakette einzig für die Zufahrt zum Festgelände und zur Ausfahrt benötigt wird, sei dies unverhältnismäßig, heißt es. "Schaustellerfahrzeuge sind Rumsteherfahrzeuge", argumentiert auch der Schaustellerbund. Die LKW würden nur wenige Kilometer zum Rummelplatz fahren und dann rumstehen.
Wie Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler sagte, würden Schaustellerfahrzeuge bereits bevorzugt behandelt und als Sonderfahrzeug eingestuft. "Damit können vereinfacht Einzelausnahmen erteilt werden, die zudem mehrfach verlängerbar sind", so Gaebler. Trotzdem seien 2012 nur drei und 2013 gar keine Einzelausnahme beantragt und genehmigt worden. Grund hierfür ist für Gaebler, "dass es sich bei den Fahrzeugen in der Regel um Sattelzugmaschinen oder LKW handelt, die problemlos mit einem Partikelfilter auf die grüne Plakette nachgerüstet werden können." Nachrüstbare Sonderfahrzeuge bekommen keine Einzelausnahme, denn es gilt das Prinzip "Nachrüstung vor Ausnahme".
Gaebler teilt die Befürchtung der Grünen, dass weitere Interessengruppen eine Plakettenbefreiung wollen und so die Umweltzone weiter aufgeweicht wird. Auch Reisebusse hätten in der Vergangenheit solche Forderungen gestellt. "Der Senat lehnt aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes Sonderregelungen für einzelne Interessengruppen ab", so Christian Gaebler.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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