Senat will Bezirk Zuständigkeit entziehen, weil der sich sperrt
Mitte. Weil Baustadtrat Carsten Spallek (CDU) die Unterbringung von Asylbewerbern im Cityhostel in der Chausseestraße 54 nicht dulden will, soll Bausenator Michael Müller (SPD) die Sache an sich ziehen.
Ein CDU-Mann bittet seinen SPD-Kollegen, dem CDU-Mann vor Ort die Zuständigkeit zu entziehen. Bausenator Müller (SPD) soll das Asylbewerberheim genehmigen, weil sich Baustadtrat Spallek (CDU) sperrt. Einen entsprechenden Brief hat Sozialsenator Mario Czaja (CDU) an Müller geschrieben. Czajas Sprecherin Franciska Obermeyer bestätigte das. Streitpunkt ist das Cityhostel gegenüber dem BND-Neubau, in das bereits seit Februar Asylbewerber vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) geschickt werden. Über 200 Asylbewerber leben bereits hier. Das Hotel war schon zwischen 1995 und 2008 Flüchtlingsunterkunft. Dann wurde es saniert und als Hostel eröffnet. Nach Spallek ist eine erneute Nutzung als Asylbewerberheim laut aktuellem Bebauungsplan nicht mehr zulässig. Der Stadtrat geht von "massiven Störungen für die umliegenden Wohnhäuser" aus. "Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen sind für ein Hostel oder eine soziale Einrichtung nicht unterschiedlich", sagt Franciska Obermeyer. Die Senatsbauverwaltung sei deshalb um Prüfung gebeten worden. Czaja beruft sich auf Paragraph 13a des Zuständigkeitsgesetzes, wonach der Senat "bei Beeinträchtigung von im Einzelfall dringenden Gesamtinteressen Berlins" die Befugnisse an sich ziehen kann. "Wir müssen drohende Obdachlosigkeit verhindern", sagte Czajas Sprecherin Obermeyer. Mit dem Bezirk sei "kein Einvernehmen zu erzielen".
Da Spallek der Betreiberin den Entzug der Betriebserlaubnis angedroht habe, wenn sie wieder Flüchtlinge unterbringen sollte, sei die Besitzerin auch ihrer Existenzgrundlage beraubt. "Denn dieser Entzug soll auch die bestehende Genehmigung für das Hotel umfassen", so Obermeyer. Spallek, der von dem Schriftwechsel zwischen Sozialsenator Czaja und Bausenator Müller noch nichts wissen wollte, hält unbeirrt an seiner Linie fest. "Wenn unsere Entscheidung rechtswidrig sein sollte, könnte dagegen ja Widerspruch eingelegt werden", sagte er.
Dirk Jericho / DJ
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