So klappt es mit dem Dachausbau: Spätere Erweiterung einplanen

Wird der Dachstuhl hoch genug angelegt, kann er bei Bedarf ausgebaut werden. | Foto: Kai Remmers
  • Wird der Dachstuhl hoch genug angelegt, kann er bei Bedarf ausgebaut werden.
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Ein Wohnraum unterm Dach - wer sein Haus mit Weitblick baut, kann es später unterm Giebel noch um einige Quadratmeter Wohnfläche erweitern. Dietrich Kabisch, Berater beim Bauherren-Schutzbund (BSB) empfiehlt, schon vor Baubeginn mit einem Planer durchzugehen, welche Nutzung später gewünscht und möglich ist und wie hoch die Kosten ausfallen.

"Diese Planungskosten rechnen sich allemal", sagt er. "Sie sind nur ein ganz geringer Prozentsatz der Kosten für den Hausbau, aber entscheidend für die Effektivität der gesamten Investition." Viele Bauherren heben sich den Ausbau für später auf. "In so einem Fall sollten sie den Ausbau gleich im Zuge des Neubaus komplett energetisch planen und genehmigen lassen und am besten gleich die äußere Hülle in einem Guss dämmen sowie alle Installationen unters Dach ziehen lassen", rät Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren. "Sonst fangen sie in drei Jahren wieder an, die Decke aufzustemmen und Wände zu durchbrechen." Drei Faktoren, die Bauherren beachten sollten:

• Maße: Dachgeschosse können ab einer Dachneigung von 20 Grad ausgebaut werden, erläutert der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks in Köln. Den besten Komfort bieten Dächer mit einer Neigung von 35 Grad, denn dann ist meist gewährleistet, dass genügend Wohnraum mit einer Höhe von 2,30 Metern zur Verfügung steht. Bei einer Dachneigung ab 50 Grad kann es eine zweite Wohnebene geben."In den Landesbauordnungen sind die Mindesthöhen von Aufenthaltsräumen in Dachgeschossen geregelt, die für einen Ausbau zu Wohnzwecken gegeben sein müssen", erklärt Christian Anders vom Zentralverband. "Sie liegen zwischen 2,20 und 2,40 Meter." Wenn der Dachraum also niedriger ist, muss man vom Ausbau absehen. Mitunter wird auch eine Baugenehmigung benötigt, zum Beispiel, wenn eine komplette Wohnung entstehen oder es eine Gaube geben soll.

• Statik und Dämmung: "Von der späteren Nutzung hängt viel ab, zum Beispiel die Statik und die Dämmung des Daches", erklärt Kabisch. Soll das Dach zum Wohnen genutzt werden, muss die Holzkonstruktion größere Lasten aufnehmen können als im unausgebauten Zustand. Das lässt sich im Nachhinein nur schwer und mit großem finanziellem Aufwand nachholen. Auch an eine Trittschalldämmung ist zu denken.Eigentlich benötigen nicht ausgebaute Dächer keine Dämmung. Für Häuser mit Kaltdächern ist die Dämmung der obersten Geschossdecke ausreichend. Sollte aber später der Wunsch bestehen, sich doch länger im obersten Geschoss aufzuhalten, kann man schon beim Bau des Hauses die Dämmung des Dachs vorbereiten. "Die Holzsparren müssen so ausgelegt sein, dass sie später die Dämmung aufnehmen können", erklärt Kabisch. "Statt 18 Zentimeter Sparrenhöhe ohne Dämmung sind 22 Zentimeter für die Dämmung notwendig."

• Treppe: Gut beraten sind Bauherren, wenn sie gleich eine Treppe einplanen. Die normale Einstiegsluke von 0,60 mal 1,20 Meter, die für Kaltdachräume ausreichend ist, ist für eine Wohnnutzung ungeeignet. "Aus statischen Gründen kann die Treppe nicht an jeder Stelle eingebaut werden", erklärt Kabisch. Extrem kostenaufwendig wäre es, im Nachgang ein Rettungsfenster mit einer lichten Öffnung von 0,90 mal 1,20 Meter ins Dachgeschoss einzubauen. Dieses schreiben die Brandschutzbestimmungen vor, wenn der Raum zum Wohnen genutzt wird.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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