Vermieter von Ferienwohnungen muss Belegungslisten führen
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat Anfang Februar den Widerspruch eines Vermieters von Ferienwohnungen gegen eine Anordnung des Bezirksamtes Mitte zurückgewiesen. Spalleks Behörde hatte den Vermieter im Oktober aufgefordert, Vermietungslisten vorzulegen. Der Bezirk versucht das Problem mit den Ferienwohnungen in der Wilhelmstraße über den Brandschutz in den Griff zu bekommen. Mit Hilfe der Vermietungslisten will das Amt herauskriegen, wie viele Wohnungen kurzzeitig vermietet werden und demzufolge als Touristenbleibe genutzt werden. Ein Wohnhaus gilt nämlich als Beherbergungsbetrieb, wenn es mehr als zwölf Ferienwohnungen gibt. Die Folge wären schärfere Brandschutzvorschriften wie zum Beispiel extra Fluchtwege. Spallek hofft, dass sich durch solche Auflagen Ferienwohnungen nicht mehr rechnen und die Anzahl der Appartements zurückgeht. Die Ferienwohnungen in der Wilhelmstraße einfach so zu verbieten ist derzeit nicht ohne weiteres möglich. In Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg versuchen die Behörden, in ihren Milieuschutzgebieten die gewerbliche Nutzung von Wohnungen, also auch Touristenunterkünfte, zu untersagen. In Mitte gibt es nur noch die Oranienburger Vorstadt als sogenanntes Milieuschutzgebiet. Die Grünen wollen jetzt die dort geltende Erhaltungsverordnung so anpassen, dass hier "Nutzungsänderungen von Wohnraum in Gewerbe nicht genehmigungsfähig sind." Der neue Passus soll die Bewohner vor nächtlichem Touristenlärm schützen. Die SPD fordert in einem Antrag in der BVV am 21. Februar gleich ein generelles Verbot von Ferienwohnungen gemäß der vom Senat geplanten Zweckentfremdungsverbotsverordnung. Das Bezirksamt soll bereits jetzt prüfen, "in welchen Gebieten sofort ein Verbot ausgesprochen werden kann", heißt es. Ferienwohnungen sollen nur noch "vereinzelt in begründeten Ausnahmefällen" möglich sein.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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