Zum Abstumpfen kommen nur Splitt, Kies und Sand infrage

Streusalz schädigt Pflanzen und lässt zum Beispiel Ahornblätter vom Blattrand absterben. | Foto: Pflanzenschutzamt Berlin
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Berlin. Bei Temperaturen unter null Grad werden die kleinsten Wege zur Rutschpartie. Auf Gehwegen und Privatgrundstücken ist aber die Verwendung von Streusalz untersagt, um Pflanzen zu schützen.

Um auf dem Weg zum Bäcker, zur Arbeit oder zum Bus in den nächsten Wochen nicht zu Rutschen müssen schon einmal Besen und salzfreie Streumittel parat gestellt werden. Streusalz ist hingegen tabu. Streusalz besteht zu über 94 Prozent aus Kochsalz. Es wird von den Pflanzen über die Wurzeln aufgenommen und gelangt so in die Blätter. Folgen sind oft Verfärbungen der Blätter, Absterbeerscheinungen des Blattrandes und vermehrter Blattfall.

Empfindliche Bäume können von einer regelmäßigen Salzbelastung absterben. Insbesondere Ahorn, Rosskastanien und Linde reagieren empfindlich auf Salz. Das Gefährliche am Streusalz ist, dass es oft nicht abgebaut wird. Das Salz reichert sich hingegen im Boden an. So steigt Jahr für Jahr die Gefahr einer Schädigung der Bäume. Nur der BSR ist es gestattet, auf bestimmten Fahrbahnen mit Feuchtsalz zu arbeiten. Auf Privatgrundstücken und Gehwegen dürfen nur salzfreie Streuungsmethoden wie Splitt, Kies und Sand benutzt werden.

Wer Streusalz verwendet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10 000 Euro rechnen. Nach dem Berliner Naturschutzgesetz kann sogar ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro verhängt werden, wenn Streusalz auf Grundstücken benutzt wird.

Julia Heuts / Jh
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Lokalredaktion aus Mitte

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