Haushalte werden befragt
Bezirksamt Mitte überprüft Milieuschutz in sieben Stadtvierteln
In sieben Milieuschutzgebieten starten jetzt Haushaltsbefragungen. Die sollen klären, ob es beim Schutzstatus bleibt.
Rund 22 000 zufällig ausgewählte Haushalte bekommen jetzt Post vom Bezirksamt Mitte. Neben aktuellen Informationen zu den Wohnverhältnissen und der sozialen Situation werden in dem Fragebogen auch die Wohndauer, die Miethöhe, durchgeführte Modernisierungen sowie die Nutzung der örtlichen Infrastruktur wie Kindertagesstätten, Schulen, Parks und kulturelle Angebote abgefragt. Das Bezirksamt will damit rechtssicher überprüfen, ob es bei den sieben Milieuschutzgebieten „Kattegatstraße“, „Soldiner Straße“, „Reinickendorfer Straße“, „Alexanderplatzviertel“, „Thomasiusstraße“, „Humboldthain Nord-West“ und „Tiergarten-Süd“ bleiben kann. Ob also „das Schutzinstrument in den sieben Gebieten weiterhin eingesetzt werden kann“, wie es Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) formuliert. Dabei sei der Bezirk unbedingt auf die Mitwirkung der Anwohner angewiesen.
Den Befragungsunterlagen ist ein mehrsprachiges Hinweisschreiben beigelegt. Die Fragebögen können kostenlos an die angegebene Adresse zurückgeschickt werden. Mit der Untersuchung hat das Bezirksamt die Landesweite Planungsgesellschaft (LPG) beauftragt. Alternativ kann an der Befragung auch online teilgenommen werden, in Deutsch und Englisch. Die Haushaltsbefragungen laufen bis Anfang Dezember. Die Teilnahme ist freiwillig. Alle Angaben würden vertraulich behandelt und nur in anonymisierter Form ausgewertet, versichert das Bezirksamt.
Die jüngste Befragung gab es 2022 in den Milieuschutzgebieten "Leopoldplatz", "Seestraße", "Sparrplatz", "Birkenstraße" und "Waldstraße". Die fünf Milieuschutzgebiete gibt es seit 2016. Zuletzt kamen 2022 die Gebiete “Badstraße” und „Müllerstraße Nord“ hinzu. Seitdem hat Mitte insgesamt 14 soziale Erhaltungsgebiete festgesetzt. Der Milieuschutz schützt nicht vor Mieterhöhungen, kann aber die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und Luxussanierungen verhindern. Was zulässig ist, wird allerdings im Einzelfall beurteilt. Denn es gibt diverse Sonderfälle und Ausnahmen. Betroffenen Mietern, aber auch Bauherren empfiehlt das Bezirksamt daher eine Beratung. Der Bezirk hat in Milieuschutzgebieten außerdem das Vorkaufsrecht – wenn es hart auf hart kommt.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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