Die Vorsorgevollmacht allein reicht nicht
Oft sind das die Kinder, sofern man zu denen absolutes Vertrauen hat. Dieses Vorsorgedokument ist schnell ausgefüllt. Damit ist der Sohn oder die Tochter dann bevollmächtigt, zum Beispiel Rechnungen für einen Pflegedienst oder ein Altenheim zu bezahlen. Doch Vorsicht: Zahlreiche Banken erkennen die Vorsorgevollmachten nicht an, deshalb sollten im Rahmen der Altersvorsorge in jedem Fall auch Kontovollmachten erteilt werden.Petra W. ist mit der Vorsorgevollmacht bei der Bank ihrer Mutter abgewiesen worden. Mit dem Hinweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen haben sich die Mitarbeiter geweigert, Geld vom Girokonto oder Sparbuch der an Demenz erkrankten Mutter auszuzahlen. Der 52-jährigen Tochter blieb nichts anderes übrig, als auf ihr eigenes Sparvermögen zurückzugreifen, um die Rechnungen für das Altenheim und die Wohnungsauflösung zu bezahlen - insgesamt 15 000 Euro innerhalb von vier Monaten. So lange dauert nämlich das Betreuungsverfahren beim Vormundschaftsgericht. Inzwischen ist Petra W. vom Vormundschaftsrichter als ehrenamtliche Betreuerin für ihre Mutter eingesetzt worden und kann bei der Bank im Sinne der Mutter handeln.
Autor:Jochen Mertens aus Mitte |
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