Kurzarbeit! Was nun?
Drei Fachleute vom Sozialverband Deutschland geben Antworten
Die Corona-Pandemie hat die Berliner Wirtschaft hart getroffen. Unternehmen müssen vorübergehend schließen, leiden unter Auftragsrückgang oder eingeschränkten Produktionsbedingungen. Um Personalkosten zu sparen und Entlassungen zu vermeiden, beantragen viele dieser Firmen Kurzarbeit. Tausende Berliner Arbeitnehmer sind derzeit davon betroffen.
Auch wenn die Beantragung von Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit Aufgabe des Arbeitgebers ist, gibt es aufseiten der Angestellten viele Fragen. Wie berechnet sich das Kurzarbeitergeld? Wie viel Prozent darf der Arbeitgeber aufstocken? Was passiert in Urlaubszeiten oder im Krankheitsfall? Kann man weitere Hilfen beantragen, wenn das Kurzarbeitergeld nicht zum Leben reicht? Drei Experten des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) geben in Kooperation mit der Berliner Woche Antworten auf diese und viele andere Fragen rund um das Thema Kurzarbeit.
Am 12. Juni von 14 bis 16 Uhr
Am 12. Juni erreichen Sie von 14 bis 16 Uhr die Fachleute unter Tel. 26 39 38 11. Am Telefon sitzen die Berliner SoVD-Landesvorsitzende und Vizepräsidentin Prof. Dr. Ursula Engelen-Kefer (ehemalige stellvertretende DGB-Vorsitzende und langjähriges Mitglied des Verwaltungsrates der Arbeitsagentur), der zweite Landesvorsitzende und Anwalt für Arbeitsrecht, Andreas Gädicke, und die SoVD-Sozialrechtsexpertin und Anwältin für Sozialrecht, Carina Meißner.
Der SoVD ist eine soziale, humanitäre und sozialpolitische Selbsthilfeorganisation. Seit 1917 setzt er sich für die Verbesserung der Sozialgesetze, für die Rechte von sozial Benachteiligten sowie Menschen mit Behinderungen und sozialem Beratungsbedarf ein.
Autor:Hendrik Stein aus Weißensee |
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