Flüchtlinge statt Touristen: Senat schickt Flüchtlinge in illegale Ferienwohnungen / Bezirk klagt
Mitte. Sozialstadtrat Stephan von Dassel (Grüne) geht gegen illegale Ferienwohnungen vor. Doch in drei Häusern in der Oranienburger Straße Ecke Große Hamburger Straße quartiert der Senat minderjährige Flüchtlinge ein.
„Es ist etwas schizophren“, findet von Dassel. Seit Monaten geht seine Behörde gegen die Eigentümer der Häuser vor, weil sie gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz verstoßen und die Wohnungen als Appartements anbieten. Seit Dezember schickt nun die Senatsjugendverwaltung minderjährige Flüchtlinge in die Wohnungen und bezahlt 70 Euro pro Tag und Person inklusive Vollverpflegung. Ilja Koschembar, Sprecher der Jugendverwaltung, bestätigt, dass dort 86 Jugendliche untergebracht sind. Macht 6020 Euro pro Tag, 180 600 im Monat! Von Dassel bringt das auf die Palme. Seine Behörde klagt gegen die Betreiber. Sie hätten ihre Ferienwohnungen auch nicht gemeldet und dadurch keinen Bestandsschutz bis Ende April wie die 1650 offiziell gemeldeten im Bezirk. „Das ist illegal“, so von Dassel, dessen Mitarbeiter mehrfach im Haus waren. Im Haus Große Hamburger Straße 20 gibt es nur noch eine reguläre Mieterin.
Koschembar sagt, dass seine Behörde erst vor ein paar Tagen von Mittes Sozialstadtrat informiert wurde und nicht wusste, dass die Vermietung illegal ist. Sollte keine Genehmigung vorliegen, „werden wir dort nicht mehr unterbringen“, so der Sprecher. Die Jugendverwaltung will das Haus aber weiter nutzen und eine Ausnahmegenehmigung zur Unterbringung von Flüchtlingen. Das ist laut Zweckentfremdungsverbotsgesetz möglich. „Da wir gegen den Eigentümer schon seit über einem Jahr vorgehen, kann es hier keine nachträgliche Heilung geben. Wir bestehen darauf, dass die Senatsjugendverwaltung das Objekt verlässt“, sagt von Dassel. Er werde keinen gravierenden Rechtsverstoß tolerieren, „nur weil die Verantwortlichen noch nichts vom Zweckentfremdungsverbot und illegalen Ferienwohnungen gehört haben.“ Der Eigentümer könne die Wohnungen an Flüchtlinge vermieten, nicht aber zu Tagespreisen pro Bett und Person. Eine Vermietung zu Monatsmieten sei keine Zweckentfremdung, so von Dassel. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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