Höststand bei Anträgen auf Kindesunterhalt
Deutlich mehr Alleinerziehende haben 2019 einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt. Das zeigt der entsprechende Jahresbericht 2019 der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres.
Nach Angaben der Bezirke lag die Zahl der Anträge zum Jahresende bei 72 000, rund 14 200 Anträge mehr als am 31.12.2018. Anspruch auf die staatliche Leistung hat, wer alleine für den Unterhalt eines Kindes aufkommen muss, weil der andere Elternteil seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt.
Die Kosten für den Unterhaltsvorschuss teilen sich Bund (40 Prozent) und Länder (60 Prozent). Nach einer Reform 2017 ist es möglich, auch für Jugendliche einen Antrag zu stellen. Zuvor galt: Nur für Kinder bis 12 Jahre können Alleinerziehende die Leistung erhalten.
„Mit der Gesetzesreform in 2017 ist die Zahl der Anspruchsberechtigten sprunghaft gestiegen“, sagt Senatorin Scheeres. „Für die Bezirke war dies eine erhebliche Herausforderung. Mittlerweile hat sich die Situation stabilisiert und wir sehen bei den Bearbeitungszeiten deutliche Fortschritte.“
Autor:Josephine Macfoy aus Schöneberg |
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