Keine Rundfunkbeiträge für Pflegeheimbewohner
Altenheime werden genauso wie Krankenhäuser und Behindertenheime als Gemeinschaftsunterkünfte behandelt, und die Zimmer gelten nicht als Wohnungen. Deshalb sind für Menschen, die in stationären Einrichtungen leben und aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nachhaltig betreut werden müssen, die öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehprogramme kostenlos zu nutzen. Das haben die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio beschlossen. Aufgrund zahlreicher Proteste von Zuschauern ist es zu dieser Neuregelung gekommen. Die hatten nämlich nicht verstanden, weshalb demenzkranke Familienangehörige Rundfunkbeiträge zahlen müssen. Die Befreiung gilt nur für stationäre Pflegeplätze, jedoch nicht für Wohnungen im Betreuten Wohnen oder in Residenzen, in denen Miete sowie Betreuungspauschale zu zahlen sind.
Diese Verbesserung tritt mit der Änderung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft. Danach werden die Beiträge (früher Gebühren über die GEZ) nicht mehr nach Personen, sondern pro Wohnung erhoben. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de oder am Service-Telefon 0185 99 95 08 88 (6,5 Cent pro Minute). Anmeldeformulare, oder besser gesagt Abmeldeformulare, gibt es bei Post, Banken und Sparkassen.
Autor:Jochen Mertens aus Mitte |
Kommentare