Frauen-Notunterkunft „Marie“ eröffnet
Koepjohann’sche Stiftung bietet zehn Schlafplätze im Wohn- und Beratungshaus
Am 17. September wurde in der Tieckstraße 17 die Notübernachtungsstelle „Marie“ eröffnet. Sie trägt zu Ehren des Stifters Johann Friedrich Koepjohann den Namen seiner Ehefrau. Die Koepjohann‘sche Stiftung widmet sich seit ihrer Gründung im Jahr 1792 der Unterstützung von Frauen und Kindern.
Seit Ende August sind die Schlafplätze im Souterrain des ehemaligen Pfarr- und Gemeindehauses der Golgatha-Gemeinde in Betrieb. Zehn Betten stehen dort zur Verfügung, in denen obdachlose Frauen unterkommen können. Die Notunterkunft öffnet um 19 Uhr und schließt um 8 Uhr morgens. In dieser Zeit werden die Frauen jeweils von zwei Kolleginnen aus dem Nachtdienst betreut. Bisher haben schon 41 Frauen eine sichere Bleibe für eine Nacht gefunden.
Die Notübernachtungsstelle „Marie“ ist Teil des Wohn- und Beratungshauses für Frauen in Not in der Tieckstraße 17, das im Februar eröffnet wurde. Das Konzept des gesamten Hauses ist berlinweit einmalig: Alle Angebote sind miteinander verbunden.
Die Koepjohann’sche Stiftung hatte das unbewohnte und stark sanierungsbedürftige ehemalige Gemeindehaus 2014 per Erbpachtvertrag für 99 Jahre von der Evangelischen Kirchengemeinde am Weinberg erworben und 2,9 Millionen Euro in die Sanierung investiert. Die Etagen über der Notunterkunft sind an das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte vermietet, das in dem Haus Wohnplätze für 28 Frauen bietet. In den Appartements sowie in Einzel- oder Doppelzimmern bis zum Dachgeschoss leben wohnungslose Frauen mit ihren Kindern. Sozialarbeiter helfen den Frauen, die auf der Straße gelandet sind, wieder zurück in ein normales Leben mit eigenem Dach über dem Kopf.
Seit Eröffnung des Wohn- und Beratungshauses streiten sich Bezirk und Diakonie über die Zahlung einer Zweckentfremdungsabgabe. Zur Eröffnung des Frauenhauses im Februar flatterte dem Sozialprojekt ein Gebührenbescheid über 4000 Euro monatlich ins Haus. Die Diakonie sollte pro Quadratmeter sechs Euro Zweckentfremdungsabgabe monatlich zahlen. Hintergrund des Streits ist das im vergangenen Jahr weiter verschärfte Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Demnach ist auch die Unterbringung von Obdachlosen oder geflüchteten Menschen zu Tagessätzen eine Zweckentfremdung von Wohnraum, die genehmigt werden muss. Der Bezirk hatte später eine Reduzierung der Abgaben angeboten. Janka Haverbeck, Sprecherin der Koepjohann’schen Stiftung, will den Gebührenstreit derzeit nicht in der Öffentlichkeit thematisieren. Sie sagt nur, dass alle Beteiligten weiter an Lösungen arbeiten.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.