Rente oder Kostenübernahme
Lageso hat bisher in sechs Fällen Zahlungen wegen eines Impfschadens bewilligt

Menschen, bei denen sich nach einer Corona-Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen einstellen und ein Impfschaden festgestellt wird, haben einen Anspruch auf Versorgung. | Foto:  Melinda Nagy, AdobeStock (Symbolfoto)
  • Menschen, bei denen sich nach einer Corona-Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen einstellen und ein Impfschaden festgestellt wird, haben einen Anspruch auf Versorgung.
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Beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) haben bisher 402 Betroffene wegen eines Gesundheitsschadens nach einer Corona-Impfung einen Antrag auf Entschädigung gestellt. In sechs Fällen wurden Zahlungen bewilligt.

Wer im Rahmen der Corona-Impfverordnung geimpft wird, hat im Falle eines Impfschadens einen Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Je nach dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) besteht bei Anerkennung Anspruch auf eine monatliche Rente oder Heilbehandlungen. Wie Gesundheitsstaatssekretär Thomas Götz auf eine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld und Christian Zander (beide CDU) zum Thema „Post-Vac-Syndrom“ mitteilt, hat das Lageso bisher zwei Fälle mit 50 Prozent Erwerbsminderungsfähigkeit durch die gesundheitlichen Folgen der Corona-Impfung (GdS 50) und einen mit 30 Prozent (GdS 30) anerkannt. Die Betroffenen erhalten eine monatliche Grundrente von 298 Euro (GdS 50) und 164 Euro (GdS 30). In drei weiteren Fällen besteht Anspruch auf Übernahme von Heilbehandlungskosten. Diesen Betroffenen wurde ein GdS unter 25 anerkannt, bei dem es keinen Rentenanspruch gibt.

Wie Götze berichtet, werden in einem weiteren Fall von Post-Vac-Syndrom „umfangreiche Leistungen der medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben“ übernommen. 195 der bisher insgesamt 402 Impfschaden-Anträge wurden zuständigkeitshalber an andere Bundesländer abgegeben, 28 Anträge abgelehnt und vier zurückgenommen. Bei den restlichen Anträgen laufen noch die Ermittlungen, ob der Gesundheitsschaden mit der Corona-Impfung zusammenhängt. Die Fälle werden vom Versorgungsärztlichen Dienst der Senatsgesundheitsverwaltung begutachtet und bewertet.

CDU-Gesundheitsexperte Christian Zander will das Thema Post-Vac-Syndrom mehr ins Bewusstsein rücken und Betroffene ermutigen, Versorgungsanträge beim Lageso zu stellen. „Umso mehr wird das Thema ernst genommen“, sagt Zander. Er selbst sei dreimal geimpft und hatte vor Kurzem Corona mit Fieber, Schweißausbrüchen und Muskelkrämpfen. „Ich will die Corona-Impfungen nicht verteufeln“, sagt er. Dass der Senat sich nicht um die Erforschung von Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten beim Post-Vac-Syndrom kümmere, ärgert Zander aber. Auf seine Frage, ob der Senat die Erforschung unterstützen wird, antwortet Thomas Götz: „Diese Fragestellung fällt nicht in den Aufgabenbereich des Senats.“

Wie aus der Impfschaden-Anfrage hervorgeht, gibt es bei anderen Impfungen wie zum Beispiel Grippe oder Masern kaum Anträge von Impfgeschädigten auf Entschädigungen. 2020 kamen zwei Anträge beim Lageso an, 2021 einer und 2022 bisher fünf.

In Berlin wurden bislang auch zwölf Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung registriert. Das bestätigt Wissenschaftsstaatssekretärin Armaghan Naghipour auf eine AfD-Anfrage zum Thema „Charité und Covid 19“. Diese Fälle waren unter den von den Gesundheitsämtern an das Lageso übermittelten Verdachtsmeldungen „einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“, so Naghipour. Ob die Covid-19-Impfungen auch die Todesursache waren, „lässt sich aus den Verdachtsmeldungen jedoch nicht ableiten“, so der Staatssekretär.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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