BERLIN
Pauschale Beihilfe vom Dienstherren: Beamte erhalten Wechseloption
Beamte erhalten bundesweit individuelle Beihilfe von ihrem Dienstherren. Alternativ gibt es in einigen Bundesländern inzwischen einen Zuschuss für die Kosten der Krankenversicherung. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die pauschale Beihilfe für Beamte am 20. Februar 2020 [1] beschlossen. Das Land Berlin führt jetzt die pauschale Beihilfe zur Absicherung von Krankheitskosten als Option ein.
Bei der Beihilfe handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfälle. Dieser individuelle Zuschuss ist vor allem für Privatversicherte lukrativ. Beamte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, mussten jedoch den vollständigen Versicherungsbetrag bislang selbst zahlen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist insbesondere für Beamte mit Teilzeitstellen, Familie oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen oftmals günstiger. Gesetzlich versicherte Beamte sparen sich zudem die Abrechnung jeder Arztrechnung mit zwei verschiedenen Erstattungsstellen (Krankenversicherung und Arbeitgeber).
Bis zum Jahresende haben Berliner Beamte nun einmalig die Möglichkeit, sich ohne finanzielle Benachteiligung zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu entscheiden. [2] Arbeitnehmer müssen sich spätestens drei Monate nach ihrer Verbeamtung auf ein Beihilfemodell festlegen. Wer die Pauschale wählt, bekommt von seinem Dienstherren einen hälftigen Zuschuss zum Basis-Versicherungsbeitrag bei seiner gesetzlichen Krankenkasse. Die individuelle Beihilfe im Pflegefall bleibt davon unberührt.
Wechsler des Beihilfemodells verzichten jedoch unwiderruflich auf die individuelle Beihilfe für die Krankenversicherung. Das könnte finanzielle Nachteile spätestens bei Umzug in ein Bundesland nach sich ziehen, in dem die pauschale Beihilfe noch nicht gesetzlich gesichert ist.
Weitere Informationen zum Thema Beihilfe im Internet unter www.info-beihilfe.de.
Quellenverweis:
[1] Pressemitteilung der SPD Fraktion Berlin vom 21.02.2020
[2] Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen vom 11.12.2019
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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