Senat bezahlt Arztbesuch
Berlin. Die Senatssozialverwaltung hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einen Vertrag geschlossen, der die medizinische Behandlung von Ukraine-Flüchtlingen regelt. Der Senat übernimmt erst einmal die Kosten, auch wenn die Flüchtlinge nicht registriert und von einer Krankenkasse übernommen worden sind. Beim Arzt müssen sie nur per Ausweis nachweisen, dass sie aus der Ukraine stammen, um medizinisch versorgt zu werden. Dazu zählen neben der Notfallversorgung auch Schutzimpfungen und die Verschreibung verordnungspflichtiger Medikamente. Flüchtlinge aus der Ukraine sollen sich bei ihrem zuständigen Sozialamt anmelden, um eine elektronische Gesundheitskarte zu erhalten. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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