Mehr Geld für Verfolgte und Inhaftierte
Senat erhöht seine finanzielle Unterstützung in Härtefällen auf 200.000 Euro
Im beschlossenen Landeshaushalt stehen mit 200.000 Euro für 2022 doppelt so viele Gelder aus dem Härtefallfonds wie im vergangenen Jahr bereit.
Bedürftige können ab sofort Unterstützung aus dem Härtefallfonds beim Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB) beantragen. Das Geld ist eine einmalige finanzielle Hilfe, wenn keine sonstigen staatlichen Unterstützungen greifen. Geld gebe es zum Beispiel für medizinische Maßnahmen wie psychotherapeutische Betreuung, für selbstbestimmte Wohn- und Lebensmöglichkeiten, Kommunikationshilfen, technische Alltagshilfen, die Verbesserung der Mobilität oder für Aus- und Fortbildungen, teilt Berlins Aufarbeitungsbeauftragte Tom Sello mit.
Im vergangenen Jahr haben viel mehr SED-Opfer Geld aus dem Härtefallfonds beantragt, sodass der Fonds bereits im Herbst ausgeschöpft war. Die Mittel wurden deshalb verdoppelt. „Die Menschen, die in der DDR politisch verfolgt und inhaftiert wurden, sind heute häufig Erwerbsminderungsrentner oder Empfänger von Grundsicherung. Es ist unsere gesellschaftliche Verantwortung, ihnen zu helfen“, sagt Tom Sello. Verfolgte der SED-Diktatur mit Wohnsitz in Berlin können beim BAB individuelle Beratung, Unterstützung und Hilfe bekommen. Voraussetzung ist, dass sie rehabilitiert sind. Über die Vergabe der Hilfen entscheidet der Berliner Aufarbeitungsbeauftragte Tom Sello unter Mitwirkung eines Beirats.
Weitere Informationen gibt es über den E-Mail-Kontakt haertefall@aufarbeitung-berlin.de und unter Tel. 24 07 92 62.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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