Tests an Schulen weiter freiwillig
Berlin. Nach der am 1. Oktober in Kraft getretenen Berliner Corona-Verordnung bleiben die Corona-Testungen in den Schulen freiwillig. Die Senatsbildungsverwaltung will eine Testpflicht in den Schulen nur dann anordnen, „wenn dies zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur erforderlich ist“, heißt es. Für die Herbst- und Wintermonate wurden und werden ausreichend Schnelltests angeschafft. Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) „will Schulschließungen in diesem Herbst und Winter auf alle Fälle vermeiden“. Maskenpflicht soll nur angeordnet werden, „wenn dies zur Aufrechterhaltung des geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs in der jeweiligen Schule erforderlich ist“. Ob eine Maskenpflicht gilt, entscheiden die bezirklichen Gesundheitsämter in Absprache mit der Schulaufsicht im Einzelfall. Eine Maskenpflicht für Schüler der ersten bis vierten Klasse ist laut Infektionsschutzgesetz des Bundes nicht mehr zulässig. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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