Mit einer Trauer-Andacht für Verstorbene von sogenannten ordnungsbehördlichen Bestattungen auf dem Alten Domfriedhof St. Hedwig werden am 29. November um 16 Uhr die unbekannten Toten gehrt.
Seit zwei Jahren finden auf dem Alten Domfriedhof an der Liesenstraße 8 sogenannte ordnungsbehördliche Bestattungen statt. Prälat Dr. Stefan Dybowski lädt für 29. November zu einer Trauer-Andacht für die Verstorbenen, für die kein Angehöriger mehr ermittelbar war, in die Kapelle ein.
Wenn kein Angehöriger für die Beisetzung des Verstorbenen ermittelt werden kann, kümmern sich die Gesundheitsämter um die Beisetzung. Diese ordnungsbehördlichen Bestattungen sind nicht zu verwechseln mit den sogenannten Sozialbestattungen. Bei letzteren haben die Angehörigen kein Geld für eine Beisetzung. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten.
Bei den ordnungsbehördlichen Bestattungen kommt lediglich ein Urnenträger. Die Friedhofsverwaltung weiß bis auf den Namen, den Wohnort und das Geburts- und Sterbedatum in aller Regel nichts über den Toten. Wenn als letzter Wohnort „unbekannt“ angegeben ist, handelt es sich beim Verstorbenen wahrscheinlich um einen Obdachlosen. Die Beisetzungen erfolgen immer in einer Urnengemeinschaftsanlage. Auf dem Alten Domfriedhof sind dies Grabanlagen aus dem 19. und 20. Jahrhundert.
Die Friedhofsverwaltung St. Hedwig ist bemüht, im Rahmen der feststehenden finanziellen Budgets für die ordnungsbehördlichen Bestattungen ein Höchstmaß an Pietät sicherzustellen. Dazu gehört vor allem, dass jede Beisetzung für sich alleine mit einer stillen Aufbahrung der Urne in der Kapelle vor Ort beginnt. So gibt es für mögliche Freunde und Bekannte, die teilweise zu den Beisetzungen erscheinen, noch eine Möglichkeit, in der Kapelle Abschied zu nehmen.
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