Pannen beim Antragsverfahren
Übergangsregelung für 9-Euro-Sozialticket ist wieder gültig
Bei Kontrollen in Bus und Bahn müssen Sozialhilfeempfänger als Berechtigungsnachweis für die 9-Euro-Monatskarte seit dem 19. Januar nur eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheides vorlegen.
Diese Übergangsregelung für das Berlin-Ticket S (Sozialticket) galt bereits bis Ende September 2023. Sie war eingeführt worden, damit Sozialhilfeempfänger trotz der Probleme bei der Umstellung auf ein neues Verfahren das 9-Euro-Ticket nutzen können. Seit 1. Oktober gilt das Berlin-Ticket S nur noch in Kombination mit der VBB-Kundenkarte Berlin S.
Wie die Sozialverwaltung jetzt mitteilt, wird wegen anhaltender Probleme beim Antragsverfahren die Übergangslösung von 2023 wieder eingeführt. Darauf hätten sich Senat und BVG geeinigt. Die Kopie des Bürgergeld-Bescheides statt der VBB-Kundenkarte Berlin S reicht als Nachweis, „bis es ein neues modernisiertes Verfahren zur Erlangung des Berlin Ticket S geben wird“, heißt es. Grund für die erneute Zwischenlösung seien „andauernde Fehler und Schwierigkeiten im aktuellen Umstellungsprozess, der von der damaligen Koalition 2021 beschlossen wurde“, heißt es. Viele Sozialhilfeempfänger hatten in den vergangenen Monaten das Berlin-Ticket S oder die VBB-Kundenkarte Berlin S nicht erhalten. Bei Fahrscheinkontrollen gab es regelmäßig Ärger.
„Die Berechtigten dürfen nicht darunter leiden, dass ein neues Verfahren noch Zeit kosten wird“, sagt Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) zur erneut beschlossenen Zwischenlösung. „Wir brauchen eine langfristige und gut durchdachte Lösung. Diese erarbeiten wir aktuell“, so die Senatorin. Wie BVG-Chef Henrik Falk sagt, soll es ab 1. April „einen einfacheren Weg geben, das Berlin-Ticket S zu nutzen“. Dauerhaft solle ein neues einfaches Verfahren entwickelt werden, mit dem die Berechtigten den Berechtigungsnachweis für das Berlin Ticket S automatisch erhalten.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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