Vater sollte doppelt zahlen

Im Sommer 2011 trennte sich Ole S. von seiner damaligen Partnerin. Bis zur Trennung der Eltern wurden die Hortbeiträge für die gemeinsame Tochter, die nachmittags den Schulhort besuchte, von Oles Konto abgebucht.

Danach leistete er vollumfänglich Unterhaltszahlungen an seine ehemalige Lebensgefährtin. Da diese die Hortkosten jedoch nicht weiter bezahlte, wurde der Platz der Tochter im Dezember 2011 gekündigt. Dieser Umstand ärgerte den jungen Mann sehr. Noch verärgerter war er, als er vom Jugendamt aufgefordert wurde, die offenen Beträge von Juli bis Dezember 2011 zu begleichen.

Er hatte alle Zahlungen korrekt und fristgerecht geleistet und verstand nicht, weshalb er für die Schulden seiner Ex-Partnerin gerade stehen sollte. In seiner Verzweiflung wandte sich Ole an die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion, die von deren sozialpolitischen Sprecher Maik Penn geführt wird. Die Kummer-Nummer griff sein Anliegen auf und bat das zuständige Jugendamt um Klärung. Mit Erfolg. Einige Tage später bekam Ole S. einen Bescheid, dass er die von der Kindesmutter nicht bezahlten Hortkosten nicht übernehmen muss.

Sie haben ein Problem mit Ämtern und Behörden? Die Kummer-Nummer erreichen Sie unter 23 25 28 37 (Di 10-12 Uhr und Do 9-11 Uhr) oder E-Mail: kontakt@kummer-nummer.de.
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Kummer-Nummer aus Mitte

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